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Klasse B

Kraftwagen mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (ausgenommen Lenker)

Klasse AM, A1, A2, A

Klasse AM

Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge


Klasse A1

Motorräder mit max. 11 KW und nicht mehr als 0,1 KW / kg

Klasse A2

Motorräder mit max. 35KW und nicht mehr als 0,2KW / kg, abgeleitet von Motorrädern mit nicht mehr als der doppelten Leistung


Klasse A

Motorräder unbeschränkter Leistung sowie Kraftfahrzeuge, die nach nationalen Bestimmungen mit der Klasse A gelenkt werden dürfen

Klasse F

Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Motorkarren,Sonderkraftfahrzeuge

Klasse BE

Berechtigt zum Ziehen von Anhängern, sofern die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers 7000 kg nicht überschreitet.